Abschlüsse für externe Bewerber
Bewerber und Bewerberinnen, die unsere Schule nicht besuchen, erhalten ebenfalls die Möglichkeit, an unseren Prüfungen teilzunehmen.
Fragen zur externen Prüfungsteilnahme beantworten wir gerne telefonisch oder per E-Mail.
Mittlerer Schulabschluss
Beim mittleren Schulabschluss an der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür bis spätestens 1. Februar (vgl. § 33 Abs. 2 Satz 1 MSO) an der zuständigen Mittelschule, die eine Jahrgangsstufe 10 führt, anmelden.
Qualifizierender Schulabschluss
Beim qualifizierenden Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür bis spätestens 1. März an der zuständigen Mittelschule anmelden.